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ADR-Warnetiketten

ADR-Warnetiketten sollten auf einem kontrastierenden Hintergrund oder umgeben von einer gestrichelten oder durchgezogenen Linie platziert werden. Diese Linie ist nicht erforderlich, wenn das Warnetikett auf einem kontrastierenden Untergrund platziert ist.

Das Etikett sollte die Form eines um 45° gedrehten Quadrats (Rautenform) haben. Die Mindestmaße sollten 100 × 100 mm betragen, und die minimale Breite der Randlinie innerhalb des Etiketts, die den Umriss der Raute bildet, sollte 2 mm betragen. Die Linie innerhalb des Etiketts sollte parallel zu den Kanten des Etiketts verlaufen, und der Abstand vom äußeren Teil dieser Linie bis zum Rand des Etiketts sollte 5 mm betragen. Im oberen Teil des Etiketts sollte diese Linie die gleiche Farbe wie das Symbol haben, und im unteren Teil des Etiketts sollte sie die gleiche Farbe wie die Nummer der Klasse oder Unterklasse in der unteren Ecke haben.

Abhängig von der Größe des Versandstücks können die Abmessungen reduziert werden, vorausgesetzt, dass die Symbole und anderen Elemente des Etiketts gut sichtbar bleiben.

Alle Warnetiketten müssen wetterfest sein, ohne dabei eine signifikante Funktionseinbuße zu zeigen. Symbole, Texte und Nummern sollten gut sichtbar und abriebfest sein und müssen in schwarzer Farbe auf allen Warnetiketten mit einigen Ausnahmen angebracht werden.

ADR (französisch: L’Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) – eine internationale Konvention über den Straßentransport gefährlicher Güter und Ladungen, die am 30. September 1957 in Genf unterzeichnet wurde und ursprünglich von 9 Staaten ratifiziert wurde. Die ADR-Vertragsbestimmungen werden in einem zweijährigen Zyklus aktualisiert. Im Jahr 2018 galt die Vereinbarung in 50 Ländern.

Seit 2003 ist jedes Unternehmen, das mit dem Straßentransport gefährlicher Güter verbunden ist (Transportunternehmen, Empfangs- und Versandfirma gefährlicher Güter), verpflichtet, mit einem Sicherheitsberater („ADR-Berater“) zusammenzuarbeiten. Seine Aufgabe ist es, bei der Umsetzung der durch die Konvention auferlegten Anforderungen zu helfen, die obligatorischen jährlichen Berichte an den Regierungsbeauftragten zu erstellen und entsprechende Sicherheitsverfahren und -anweisungen einzuführen.