Beschreibung
ADR 1 Etikett Explosive Stoffe und Gegenstände — Grundlage der Verwendung
Das Etikett ADR 1 Explosive Stoffe und Gegenstände 100 × 100 mm ist zur Kennzeichnung von Verpackungen bestimmt, die gefährliche Güter der ADR-Klasse 1 enthalten. Diese Klasse umfasst explosive Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer Eigenschaften besondere Risiken während Transport, Lagerung, Umschlag und logistischer Handhabung darstellen können.
Die Kennzeichnung der Klasse 1 wird für Sendungen verwendet, bei denen Klassifizierung, UN-Nummer, Verträglichkeitsgruppe, Unterklasse und Transportdokumentation die Verwendung eines Gefahrzettels für explosive Stoffe und Gegenstände erfordern. Je nach Art des Stoffes oder Gegenstands können in der Dokumentation zusätzliche Angaben wie Unterklasse 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 oder 1.6 sowie der Buchstabe der Verträglichkeitsgruppe erscheinen.
Das ADR-Klasse-1-Etikett ist keine allgemeine Bestätigung, dass eine Sendung zum Transport zugelassen ist. Seine Verwendung muss sich aus der korrekten Klassifizierung des Gutes und der vollständigen Beförderungsdokumentation ergeben. Vor der Anwendung sollte geprüft werden, ob der betreffende Stoff oder Gegenstand tatsächlich eine Kennzeichnung der Klasse 1 erfordert und ob die gewählte Etikettenvariante den Anforderungen der konkreten Sendung entspricht.
In der Praxis kann das Etikett ADR 1 Explosive Stoffe und Gegenstände bei der Vorbereitung von Sendungen mit explosiven Stoffen, pyrotechnischen Gegenständen, technischen Gegenständen mit Explosivstoffen, ausgewählten Spezialprodukten und anderen Gütern verwendet werden, die gemäß der jeweiligen Dokumentation der Klasse 1 zugeordnet sind.
Der Gefahrzettel der Klasse 1 erfüllt eine wichtige Informationsfunktion für Personen, die am Transport beteiligt sind. Er erleichtert die Identifizierung der Gefahr für Lagerpersonal, Beförderer, Fahrer, Personen beim Be- und Entladen, Kontrollstellen sowie Einsatzkräfte in Notfallsituationen.
Die Auswahl der Kennzeichnung sollte immer anhand der aktuellen ADR-Vorschriften, der Klassifizierung des Gutes, der UN-Nummer, des Sicherheitsdatenblatts, der Verpackungsanweisung, der Transportdokumentation, der Anforderungen des Beförderers und der internen Unternehmensverfahren überprüft werden. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einem ADR-Gefahrgutbeauftragten oder einer für den Transport gefährlicher Güter verantwortlichen Person.
Wo und wie wird das ADR 1 Etikett Explosive Stoffe und Gegenstände 100 × 100 mm verwendet?
Das Etikett ADR 1 Explosive Stoffe und Gegenstände 100 × 100 mm sollte auf Verpackungen verwendet werden, die gefährliche Güter der Klasse 1 enthalten und eine Kennzeichnung mit einem Gefahrzettel erfordern. Es kann auf Kartons, Einzelverpackungen, Sammelverpackungen, Kisten, Behältern, Paletten, Umverpackungen und anderen für den Transport vorbereiteten Einheiten angebracht werden.
Das quadratische Format 100 × 100 mm entspricht dem typischen Format für ADR-Gefahrzettel auf Verpackungen. Die Form des Etiketts ermöglicht eine bequeme Anbringung auf einer flachen Verpackungsfläche, neben der UN-Nummer, Transportdokumenten, zusätzlichen Kennzeichnungen oder anderen erforderlichen Gefahrzetteln.
Das Etikett sollte an einer gut sichtbaren Stelle auf der Außenseite der Verpackung angebracht werden. Es darf nicht durch Packband, Stretchfolie, Frachtbrief, Kurieretikett, Kartonkante, Sicherungsband oder andere Kennzeichnungen verdeckt werden. Die Kennzeichnung muss vom Zeitpunkt der Versandvorbereitung bis zum Ende des Transports lesbar bleiben.
Vor der Anwendung sollte die Verpackungsoberfläche sauber, trocken, fettfrei und möglichst glatt sein. Dies ist besonders wichtig bei beschichteten Kartons, Folienverpackungen, Kisten, Behältern, Kunststoffen und Oberflächen, die Staub, Feuchtigkeit, Fett oder Produktrückständen ausgesetzt sein können.
Bei Umverpackungen und Sammelverpackungen sollte sichergestellt werden, dass die erforderlichen Kennzeichnungen von außen sichtbar bleiben. Wenn ADR-Gefahrzettel auf inneren Verpackungen durch Sammelkarton, Stretchfolie, Kiste oder Palette verdeckt werden, sollten die Kennzeichnungen gemäß den Anforderungen der jeweiligen Sendung auf der Außenseite der Umverpackung wiederholt werden.
Vor dem Versand sollte geprüft werden:
- ob das Gut korrekt der ADR-Klasse 1 zugeordnet wurde,
- ob das ADR-1-Etikett den Anforderungen der konkreten UN-Nummer entspricht,
- ob Unterklasse und Verträglichkeitsgruppe mit der Dokumentation übereinstimmen,
- ob das Etikett auf einem sichtbaren Teil der Verpackung angebracht wurde,
- ob die Kennzeichnung nicht durch Folie, Klebeband, Dokumente oder andere Etiketten verdeckt wurde,
- ob die Verpackung die Anforderungen für das betreffende Gut erfüllt,
- ob zusätzliche Gefahrzettel, UN-Nummern, LQ-Zeichen, Umweltzeichen oder Richtungspfeile erforderlich sind,
- ob die Kennzeichnung mit der Transportdokumentation übereinstimmt,
- ob die Anforderungen des Beförderers mit der gewählten Kennzeichnungsweise übereinstimmen.
Das Etikett eignet sich für Produktionsbetriebe, Lager, Logistikzentren, Versandabteilungen, Labore, technische Großhandlungen, Spezialbetriebe, Exportunternehmen und Betriebe, die gefährliche Güter der Klasse 1 für den nationalen und internationalen Transport vorbereiten.
Qualität der Print&Stick ADR 1 Etiketten
Print&Stick ADR 1 Explosive Stoffe und Gegenstände 100 × 100 mm Etiketten wurden für eine klare und wiederholbare Kennzeichnung von Verpackungen mit gefährlichen Gütern entwickelt. Die quadratische Form und das Format 100 × 100 mm erleichtern die Anwendung auf unterschiedlichen Verpackungsarten und unterstützen ein einheitliches Kennzeichnungssystem.
Die Etiketten bestehen aus selbstklebendem Papier und lassen sich schnell ohne zusätzlichen Klebstoff, Klebeband oder Halterungen anbringen. Die selbstklebende Form eignet sich gut für die tägliche Lagerarbeit, Packstationen und die serienmäßige Vorbereitung größerer Sendungsmengen.
Der dauerhafte Acrylklebstoff bietet gute Haftung auf typischen Verpackungsoberflächen wie Karton, Papier, Pappe, Sammelverpackungen, Behältern und ausgewählten Kunststoffoberflächen. Gute Haftung hilft, das Risiko des Ablösens während Lagerung, Kommissionierung, Umschlag, Sortierung und Transport zu reduzieren.
Der Druck ist mit UV-Lack geschützt, der Grafik und Inhalt des Etiketts vor typischen Einflüssen der täglichen Logistikhandhabung schützt. Dadurch bleibt die Kennzeichnung während Verpackung, Lagerung und Transport lesbar und sauber.
Das Produkt wird auf einer Rolle mit 500 Etiketten geliefert. Diese Rollenwicklung erleichtert Lagerung, schnelles Abziehen und serienmäßige Anwendung. Die Rolle eignet sich für Lager, Versandabteilungen, Produktionsbetriebe, Logistikzentren und Unternehmen, die regelmäßig gefährliche Güter für den Transport vorbereiten.
Die wiederholbare Produktion unterstützt ein einheitliches Erscheinungsbild nachfolgender Etikettenchargen, ein stabiles Format, gut lesbaren Druck und eine saubere Verpackungskennzeichnung.
Die Herstellung der Etiketten erfolgt unter Einhaltung von Qualitäts- und Umweltmanagementstandards gemäß ISO 9001 und ISO 14001. Für den Anwender bedeutet dies stabile Produktqualität, wiederholbare Ausführung und Kennzeichnungen, die sich in regelmäßigen Lager-, Verpackungs- und Transportprozessen bewähren.
Technische Daten
- Name: Selbstklebendes ADR 1 Etikett Explosive Stoffe und Gegenstände
- Kennzeichnungstyp: ADR-Gefahrzettel Klasse 1
- Gefahrklasse: 1 — explosive Stoffe und Gegenstände
- Form: quadratisches ADR-Etikett
- Etikettenformat: 100 × 100 mm
- Material: selbstklebendes Papier
- Klebstoff: dauerhafter Acrylklebstoff
- Druckschutz: UV-Lack
- Lieferform: Rolle
- Rolleninhalt: 500 Etiketten pro Rolle
- Verpackungsinhalt: 1 Rolle = 500 Etiketten
- Anwendung: Kennzeichnung von Verpackungen, Sendungen und Transporteinheiten mit gefährlichen Gütern der Klasse 1
- Branchen: ADR-Transport, Logistik, Lager, Produktion, Export, Distribution, Unternehmen, die gefährliche Güter für den Transport vorbereiten









