Selbstklebendes Etikett 100 × 100 mm — ADR 2.3 Giftige Gase – mit Rahmen

12.25

Das selbstklebende Etikett 100 × 100 mm — ADR 2.3 Giftige Gase – mit Rahmen dient zur Kennzeichnung von Sendungen, Verpackungen und Transporteinheiten, die Gase der Unterklasse 2.3 ADR enthalten.

Es handelt sich um ein quadratisches ADR-Etikett im Standardformat 100 × 100 mm, das für die gut lesbare Kennzeichnung von Verpackungen im Gefahrguttransport bestimmt ist. Die Variante mit unterbrochenem umlaufendem Rahmen wurde so gestaltet, dass ein hoher Kontrast sowohl auf hellen als auch auf dunklen Verpackungen erhalten bleibt.

Die Kennzeichnung 2.3 weist auf giftige Gase hin, die bei Freisetzung, Einatmen oder Kontakt mit einer mit Gas verunreinigten Atmosphäre eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit von Menschen darstellen können.

Das Produkt wird auf einer Rolle geliefert — 1 Rolle = 500 Etiketten — und erleichtert die serienmäßige Kennzeichnung größerer Verpackungsmengen im Lager, in der Verpackungsabteilung, im Logistikzentrum oder in Produktionsunternehmen.

Die Etiketten bestehen aus selbstklebendem Papier, verfügen über einen dauerhaften Acrylklebstoff und der Druck ist mit UV-Lack geschützt.

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Inhalt der Verpackung1 Rolle = 500 Stück Etiketten
EAN5903424620517
Produktnummer36026
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Beschreibung

ADR 2.3 Etikett Giftige Gase – mit Rahmen — Grundlage der Verwendung

Das Etikett ADR 2.3 Giftige Gase – mit Rahmen 100 × 100 mm ist zur Kennzeichnung von Verpackungen bestimmt, die gefährliche Güter der ADR-Klasse 2, Unterklasse 2.3, enthalten. Klasse 2 umfasst Gase, während die Unterklasse 2.3 giftige Gase betrifft, also Gase, die bei Freisetzung und inhalativer Exposition eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben von Menschen verursachen können.

Die Variante mit unterbrochenem umlaufendem Rahmen wurde für den universellen Einsatz auf unterschiedlichen Verpackungsarten entwickelt. Der Rahmen verbessert die Sichtbarkeit des Etiketts und hilft, den Kontrast sowohl auf hellem Karton, weißer Folie oder transparenter Verpackung als auch auf dunklem Karton, schwarzer Folie, Behältern oder anderen dunklen Hintergründen zu erhalten.

Die Kennzeichnung ADR 2.3 Giftige Gase wird verwendet, wenn die Klassifizierung des Gutes, die UN-Nummer, das Sicherheitsdatenblatt, die Transportdokumentation und die Verpackungsanweisung die Verwendung eines Gefahrzettels für giftige Gase erfordern. Zu dieser Gruppe können unter anderem ausgewählte Industriegase, technische Gase, Laborgase, Gemische toxischer Gase sowie andere Produkte gehören, die gemäß der jeweiligen Dokumentation der Unterklasse 2.3 zugeordnet sind.

Giftige Gase erfordern besondere Vorsicht, da sie bereits bei geringer Freisetzung in die Umgebung eine Gefahr darstellen können. Je nach Art des Gases, der Verpackung, des Behälters oder der Gasflasche können Gefahren durch inhalative Toxizität, Druck, Undichtigkeit, plötzliche Gasfreisetzung, Temperatureinwirkung, Reaktion mit anderen Stoffen oder Beschädigung der Verpackung während des Transports entstehen.

Das ADR-2.3-Etikett ist keine eigenständige Bestätigung, dass ein bestimmtes Gut zum Transport zugelassen ist. Seine Verwendung sollte sich aus der korrekten Klassifizierung des Gutes und der vollständigen Beförderungsdokumentation ergeben. Vor der Anwendung sollte geprüft werden, ob der betreffende Stoff, das Gemisch oder das Erzeugnis tatsächlich eine Kennzeichnung mit der Unterklasse 2.3 erfordert und ob das gewählte Etikett den Anforderungen der konkreten Sendung entspricht.

In der Praxis kann die Kennzeichnung ADR 2.3 Giftige Gase – mit Rahmen bei der Vorbereitung von Sendungen mit Gasflaschen, Behältern mit technischen Gasen, Laborgasen, ausgewählten chemischen Stoffen in gasförmiger Form sowie anderen gefährlichen Gütern verwendet werden, die der Unterklasse 2.3 zugeordnet sind. Die Verwendung des Etiketts sollte immer aus der Klassifizierung des konkreten Produkts, der UN-Nummer und den Transportdokumenten hervorgehen und nicht allein aus der Handelsbezeichnung der Ware.

Der Gefahrzettel der Klasse 2.3 erfüllt eine wichtige Informationsfunktion für Personen, die am Transport beteiligt sind. Er erleichtert die Erkennung der Gefahr für Lagerpersonal, Beförderer, Fahrer, Personen beim Be- und Entladen, Kontrollstellen sowie Einsatzkräfte in Notfallsituationen.

Die Auswahl der Kennzeichnung sollte immer anhand der aktuellen ADR-Vorschriften, der Klassifizierung des Gutes, der UN-Nummer, des Sicherheitsdatenblatts, der Verpackungsanweisung, der Transportdokumentation, der Anforderungen des Beförderers und der internen Unternehmensverfahren überprüft werden. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einem ADR-Gefahrgutbeauftragten oder einer für den Transport gefährlicher Güter verantwortlichen Person.

Wo und wie wird das ADR 2.3 Etikett Giftige Gase – mit Rahmen 100 × 100 mm verwendet?

Das Etikett ADR 2.3 Giftige Gase – mit Rahmen 100 × 100 mm sollte auf Verpackungen verwendet werden, die gefährliche Güter der Klasse 2, Unterklasse 2.3, enthalten und eine Kennzeichnung mit einem Gefahrzettel erfordern. Es kann auf Kartons, Einzelverpackungen, Sammelverpackungen, Behältern, Kisten, Paletten, Umverpackungen und anderen für den Transport vorbereiteten Einheiten angebracht werden.

Das quadratische Format 100 × 100 mm entspricht dem typischen Format für ADR-Gefahrzettel auf Verpackungen. Die Form des Etiketts ermöglicht eine bequeme Anbringung auf einer flachen Verpackungsfläche, neben der UN-Nummer, Transportdokumenten, zusätzlichen Kennzeichnungen oder anderen erforderlichen Gefahrzetteln.

Die Variante mit umlaufendem Rahmen ist besonders praktisch, wenn dasselbe Produkt auf unterschiedlichen Verpackungsarten verwendet werden soll. Durch den unterbrochenen Rahmen bleibt das Etikett sowohl auf hellen als auch auf dunklen Oberflächen gut lesbar, wodurch separate Kennzeichnungsvarianten für verschiedene Verpackungsfarben weniger notwendig sind.

Das Etikett sollte an einer gut sichtbaren Stelle auf der Außenseite der Verpackung angebracht werden. Es darf nicht durch Packband, Stretchfolie, Frachtbrief, Kurieretikett, Kartonkante, Sicherungsband oder andere Kennzeichnungen verdeckt werden. Die Kennzeichnung sollte vom Zeitpunkt der Versandvorbereitung bis zum Ende des Transports lesbar bleiben.

Vor der Anwendung sollte die Verpackungsoberfläche sauber, trocken, fettfrei und möglichst glatt sein. Dies ist besonders wichtig bei beschichteten Kartons, Folienverpackungen, Behältern, Kisten, Kunststoffen und Oberflächen, die Staub, Feuchtigkeit, Fett oder Produktrückständen ausgesetzt sein können.

Bei Umverpackungen und Sammelverpackungen sollte sichergestellt werden, dass die erforderlichen Kennzeichnungen von außen sichtbar bleiben. Wenn ADR-Gefahrzettel auf inneren Verpackungen durch Sammelkarton, Stretchfolie, Kiste oder Palette verdeckt werden, sollten die Kennzeichnungen gemäß den Anforderungen der jeweiligen Sendung auf der Außenseite der Umverpackung wiederholt werden.

Bei giftigen Gasen ist die Lesbarkeit der Kennzeichnung besonders wichtig, wenn Transporteinheiten kontrolliert, umgeschlagen, sortiert oder vorübergehend gelagert werden. Die Kennzeichnung sollte eine schnelle Erkennung ermöglichen, dass die Sendung ein giftiges Gas enthält und eine angemessene Handhabung, geeignete Vorsichtsmaßnahmen sowie Verfahren für gefährliche Güter mit hohem inhalativem Risiko erfordert.

Vor dem Versand sollte geprüft werden:

  • ob das Gut korrekt der ADR-Klasse 2 und Unterklasse 2.3 zugeordnet wurde,
  • ob das ADR-2.3-Etikett den Anforderungen der konkreten UN-Nummer entspricht,
  • ob die Variante mit Rahmen auf der gewählten Verpackungsfarbe und Verpackungsart gut lesbar ist,
  • ob die verwendete Verpackung, der Behälter, die Gasflasche oder der Aerosolbehälter die Anforderungen für das jeweilige Produkt erfüllt,
  • ob das Etikett auf einem sichtbaren Teil der Verpackung angebracht wurde,
  • ob die Kennzeichnung nicht durch Folie, Klebeband, Dokumente oder andere Etiketten verdeckt wurde,
  • ob zusätzliche Gefahrzettel, UN-Nummern, LQ-Zeichen, Richtungspfeile oder andere Transportkennzeichnungen erforderlich sind,
  • ob die Kennzeichnung mit der Transportdokumentation übereinstimmt,
  • ob die Anforderungen des Beförderers mit der gewählten Kennzeichnungsweise übereinstimmen.

Das Etikett eignet sich für Produktionsbetriebe, Lager, Logistikzentren, Versandabteilungen, Labore, technische Großhandlungen, chemische Betriebe, Händler technischer Gase, Fachunternehmen sowie Unternehmen, die gefährliche Güter der Klasse 2.3 für den nationalen und internationalen Transport vorbereiten.

Qualität der Print&Stick ADR 2.3 Etiketten Giftige Gase – mit Rahmen

Print&Stick ADR 2.3 Giftige Gase – mit Rahmen 100 × 100 mm Etiketten wurden für eine klare und wiederholbare Kennzeichnung von Verpackungen mit gefährlichen Gütern entwickelt. Die quadratische Form und das Format 100 × 100 mm erleichtern die Anwendung auf unterschiedlichen Verpackungsarten und unterstützen ein einheitliches Kennzeichnungssystem.

Der unterbrochene Rahmen rund um das Etikett verbessert den Kontrast auf unterschiedlichen Hintergründen. Dadurch kann eine Etikettenvariante bequem sowohl auf hellen als auch auf dunklen Verpackungen verwendet werden, ohne dass die Lesbarkeit der Kennzeichnung verloren geht. Dies ist eine praktische Lösung für Unternehmen, die Sendungen in unterschiedlichen Kartons, Folien, Behältern oder Sammelverpackungen vorbereiten.

Die Etiketten bestehen aus selbstklebendem Papier und lassen sich schnell ohne zusätzlichen Klebstoff, Klebeband oder Halterungen anbringen. Die selbstklebende Form eignet sich gut für die tägliche Lagerarbeit, Packstationen und die serienmäßige Vorbereitung größerer Sendungsmengen.

Der dauerhafte Acrylklebstoff bietet gute Haftung auf typischen Verpackungsoberflächen wie Karton, Papier, Pappe, Sammelverpackungen, Behältern und ausgewählten Kunststoffoberflächen. Gute Haftung hilft, das Risiko des Ablösens während Lagerung, Kommissionierung, Umschlag, Sortierung und Transport zu reduzieren.

Der Druck ist mit UV-Lack geschützt, der Grafik und Inhalt des Etiketts vor typischen Einflüssen der täglichen Logistikhandhabung schützt. Dadurch bleibt die Kennzeichnung während Verpackung, Lagerung und Transport lesbar und sauber.

Das Produkt wird auf einer Rolle mit 500 Etiketten geliefert. Diese Rollenwicklung erleichtert Lagerung, schnelles Abziehen und serienmäßige Anwendung. Die Rolle eignet sich für Lager, Versandabteilungen, Produktionsbetriebe, Logistikzentren und Unternehmen, die regelmäßig gefährliche Güter für den Transport vorbereiten.

Die wiederholbare Produktion unterstützt ein einheitliches Erscheinungsbild nachfolgender Etikettenchargen, ein stabiles Format, gut lesbaren Druck und eine saubere Verpackungskennzeichnung. Für Unternehmen mit festen Logistikverfahren bedeutet dies mehr Konsistenz in der Kennzeichnung und eine einfachere Ordnung im Verpackungsprozess.

Die Etikettenproduktion erfolgt in Europa und unter Einhaltung von Qualitäts- und Umweltmanagementstandards gemäß ISO 9001 und ISO 14001. Für den Anwender bedeutet dies stabile Produktqualität, wiederholbare Ausführung und Kennzeichnungen, die sich in regelmäßigen Lager-, Verpackungs- und Transportprozessen bewähren.

Technische Daten

  • Name: Selbstklebendes ADR 2.3 Etikett Giftige Gase – mit Rahmen
  • Kennzeichnungstyp: ADR-Gefahrzettel Klasse 2.3
  • Gefahrklasse: 2.3 — giftige Gase
  • Grafikvariante: unterbrochener umlaufender Rahmen
  • Form: quadratisches ADR-Etikett
  • Etikettenformat: 100 × 100 mm
  • Material: selbstklebendes Papier
  • Klebstoff: dauerhafter Acrylklebstoff
  • Druckschutz: UV-Lack
  • Lieferform: Rolle
  • Rolleninhalt: 500 Etiketten pro Rolle
  • Verpackungsinhalt: 1 Rolle = 500 Etiketten
  • Verpackungsgewicht: 1 kg
  • Anwendung: Kennzeichnung von Verpackungen, Sendungen und Transporteinheiten mit gefährlichen Gütern der Klasse 2.3
  • Branchen: ADR-Transport, Logistik, Lager, Produktion, Export, Distribution, technische Gase, Chemie, Labore, Unternehmen, die gefährliche Güter für den Transport vorbereiten

Zusätzliche Informationen

Gewicht1 kg

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