Selbstklebendes Etikett 100 × 100 mm — ADR 2.1 Entzündbare Gase, weiße Grafik

12.25

Das selbstklebende Etikett 100 × 100 mm — ADR 2.1 Entzündbare Gase, weiße Grafik dient zur Kennzeichnung von Sendungen, Verpackungen und Transporteinheiten, die entzündbare Gase der Unterklasse 2.1 ADR enthalten.

Es handelt sich um ein quadratisches ADR-Etikett im Standardformat 100 × 100 mm, das für eine klare Kennzeichnung von Verpackungen im Gefahrguttransport bestimmt ist. Die Variante mit weißer Grafik eignet sich besonders dort, wo ein deutlicher Kontrast der Kennzeichnung auf einer bestimmten Verpackungsart erforderlich ist oder ein einheitliches Kennzeichnungssystem für ausgewählte ADR-Sendungen beibehalten werden soll.

Die Kennzeichnung 2.1 weist auf eine Gefahr durch die Entzündbarkeit des Gases und die Möglichkeit einer Zündung bei Kontakt mit Feuer, Funken, heißen Oberflächen oder anderen Zündquellen hin.

Das Produkt wird auf einer Rolle geliefert — 1 Rolle = 500 Etiketten. Die Etiketten bestehen aus selbstklebendem Papier, verfügen über einen dauerhaften Acrylklebstoff und der Druck ist mit UV-Lack geschützt.

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Beschreibung

ADR 2.1 Etikett Entzündbare Gase mit weißer Grafik — Grundlage der Verwendung

Das Etikett ADR 2.1 Entzündbare Gase 100 × 100 mm mit weißer Grafik ist zur Kennzeichnung von Verpackungen bestimmt, die gefährliche Güter der ADR-Klasse 2, Unterklasse 2.1, enthalten. Klasse 2 umfasst Gase, während die Unterklasse 2.1 entzündbare Gase betrifft, also Gase, die unter entsprechenden Bedingungen bei Transport, Lagerung oder Verwendung eine Entzündungsgefahr darstellen können.

Die Variante mit weißer Grafik ist eine Ausführung des ADR-2.1-Gefahrzettels für die gut sichtbare Kennzeichnung von Verpackungen, Sendungen und Transporteinheiten. Weiße grafische Elemente sorgen für eine klare Darstellung der Kennzeichnung und können bei Verpackungen hilfreich sein, auf denen eine Standardgrafik weniger gut lesbar wäre oder bei denen ein bestimmter visueller Kontrast erforderlich ist.

Die Kennzeichnung ADR 2.1 Entzündbare Gase wird verwendet, wenn die Klassifizierung des Gutes, die UN-Nummer, das Sicherheitsdatenblatt, die Transportdokumentation und die Verpackungsanweisung die Verwendung eines Gefahrzettels für entzündbare Gase erfordern. Zu dieser Gruppe können unter anderem ausgewählte technische Gase, verflüssigte Gase, Gemische entzündbarer Gase, LPG, Acetylen, Wasserstoff, Erdgas, Feuerzeuggas, bestimmte Aerosole sowie andere Produkte gehören, die gemäß der jeweiligen Dokumentation der Unterklasse 2.1 zugeordnet sind.

Entzündbare Gase erfordern besondere Vorsicht, da sie mit Luft brennbare Gemische bilden und sich bei Kontakt mit einer Zündquelle entzünden können. Je nach Art des Gases, der Verpackung, des Behälters oder der Druckgasflasche können zusätzlich Gefahren durch Druck, Undichtigkeit, plötzliche Freisetzung von Gas, Temperatureinwirkung oder Beschädigung der Verpackung während des Transports bestehen.

Das ADR-2.1-Etikett ist keine eigenständige Bestätigung, dass ein bestimmtes Gut zum Transport zugelassen ist. Seine Verwendung muss sich aus der korrekten Klassifizierung des Gutes und der vollständigen Beförderungsdokumentation ergeben. Vor der Anwendung sollte geprüft werden, ob der betreffende Stoff, das Gemisch oder das Erzeugnis tatsächlich eine Kennzeichnung mit der Unterklasse 2.1 erfordert und ob das gewählte Etikett den Anforderungen der konkreten Sendung entspricht.

In der Praxis kann das Etikett ADR 2.1 Entzündbare Gase bei der Vorbereitung von Sendungen mit Gasflaschen, Gaskartuschen, Aerosolbehältern, Kartuschen, Behältern mit technischen Gasen, Produkten mit entzündbarem Gas sowie anderen gefährlichen Gütern verwendet werden, die der Unterklasse 2.1 zugeordnet sind. Die Verwendung des Etiketts sollte immer aus der Klassifizierung des konkreten Produkts, der UN-Nummer und den Transportdokumenten hervorgehen und nicht allein aus der Handelsbezeichnung der Ware.

Der Gefahrzettel der Unterklasse 2.1 erfüllt eine wichtige Informationsfunktion für Personen, die am Transport beteiligt sind. Er erleichtert die Erkennung der Gefahr für Lagerpersonal, Beförderer, Fahrer, Personen beim Be- und Entladen, Kontrollstellen sowie Einsatzkräfte in Notfallsituationen.

Die Auswahl der Kennzeichnung sollte immer anhand der aktuellen ADR-Vorschriften, der Klassifizierung des Gutes, der UN-Nummer, des Sicherheitsdatenblatts, der Verpackungsanweisung, der Transportdokumentation, der Anforderungen des Beförderers und der internen Unternehmensverfahren überprüft werden. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit einem ADR-Gefahrgutbeauftragten oder einer für den Transport gefährlicher Güter verantwortlichen Person.

Wo und wie wird das ADR 2.1 Etikett Entzündbare Gase mit weißer Grafik 100 × 100 mm verwendet?

Das Etikett ADR 2.1 Entzündbare Gase 100 × 100 mm mit weißer Grafik sollte auf Verpackungen verwendet werden, die gefährliche Güter der Klasse 2, Unterklasse 2.1, enthalten und eine Kennzeichnung mit einem Gefahrzettel erfordern. Es kann auf Kartons, Einzelverpackungen, Sammelverpackungen, Behältern, Kisten, Paletten, Umverpackungen und anderen für den Transport vorbereiteten Einheiten angebracht werden.

Das quadratische Format 100 × 100 mm entspricht dem typischen Format für ADR-Gefahrzettel auf Verpackungen. Die Form des Etiketts ermöglicht eine bequeme Anbringung auf einer flachen Verpackungsfläche, neben der UN-Nummer, Transportdokumenten, zusätzlichen Kennzeichnungen oder anderen erforderlichen Gefahrzetteln.

Die Variante mit weißer Grafik empfiehlt sich besonders dann, wenn ein deutlicher Kontrast der Kennzeichnung und eine schnelle Erkennbarkeit des Symbols durch die Personen, die die Sendung bearbeiten, wichtig sind. Die Lesbarkeit der Grafik ist in jeder Phase des Logistikprozesses relevant — von der Vorbereitung des Pakets über Lagerung und Kommissionierung bis hin zu Umschlag, Sortierung und Transport.

Das Etikett sollte an einer gut sichtbaren Stelle auf der Außenseite der Verpackung angebracht werden. Es darf nicht durch Packband, Stretchfolie, Frachtbrief, Kurieretikett, Kartonkante, Sicherungsband oder andere Kennzeichnungen verdeckt werden. Die Kennzeichnung sollte vom Zeitpunkt der Versandvorbereitung bis zum Ende des Transports lesbar bleiben.

Vor der Anwendung sollte die Verpackungsoberfläche sauber, trocken, fettfrei und möglichst glatt sein. Dies ist besonders wichtig bei beschichteten Kartons, Folienverpackungen, Behältern, Kisten, Kunststoffen und Oberflächen, die Staub, Feuchtigkeit, Fett oder Produktrückständen ausgesetzt sein können.

Bei Umverpackungen und Sammelverpackungen sollte sichergestellt werden, dass die erforderlichen Kennzeichnungen von außen sichtbar bleiben. Wenn ADR-Gefahrzettel auf inneren Verpackungen durch Sammelkarton, Stretchfolie, Kiste oder Palette verdeckt werden, sollten die Kennzeichnungen gemäß den Anforderungen der jeweiligen Sendung auf der Außenseite der Umverpackung wiederholt werden.

Bei entzündbaren Gasen ist die Lesbarkeit der Kennzeichnung besonders wichtig, wenn die Transporteinheiten kontrolliert, umgeschlagen, sortiert oder vorübergehend gelagert werden. Die Kennzeichnung sollte eine schnelle Erkennung ermöglichen, dass die Sendung entzündbares Gas enthält und entsprechend von Zündquellen fernzuhalten sowie nach den Verfahren für gefährliche Güter zu behandeln ist.

Vor dem Versand sollte geprüft werden:

  • ob das Gut korrekt der ADR-Klasse 2 und Unterklasse 2.1 zugeordnet wurde,
  • ob das ADR-2.1-Etikett den Anforderungen der konkreten UN-Nummer entspricht,
  • ob die Variante mit weißer Grafik auf der gewählten Verpackung gut lesbar ist,
  • ob die verwendete Verpackung, der Behälter, die Gasflasche oder der Aerosolbehälter die Anforderungen für das jeweilige Produkt erfüllt,
  • ob das Etikett auf einem sichtbaren Teil der Verpackung angebracht wurde,
  • ob die Kennzeichnung nicht durch Folie, Klebeband, Dokumente oder andere Etiketten verdeckt wurde,
  • ob zusätzliche Gefahrzettel, UN-Nummern, LQ-Zeichen, Richtungspfeile oder andere Transportkennzeichnungen erforderlich sind,
  • ob die Kennzeichnung mit der Transportdokumentation übereinstimmt,
  • ob die Anforderungen des Beförderers mit der gewählten Kennzeichnungsweise übereinstimmen.

Das Etikett eignet sich für Produktionsbetriebe, Lager, Logistikzentren, Versandabteilungen, Labore, technische Großhandlungen, chemische Betriebe, Händler technischer Gase, Online-Shops und Unternehmen, die gefährliche Güter der Klasse 2.1 für den nationalen und internationalen Transport vorbereiten.

Qualität der Print&Stick ADR 2.1 Etiketten mit weißer Grafik

Print&Stick ADR 2.1 Entzündbare Gase 100 × 100 mm mit weißer Grafik Etiketten wurden für eine klare und wiederholbare Kennzeichnung von Verpackungen mit gefährlichen Gütern entwickelt. Die quadratische Form und das Format 100 × 100 mm erleichtern die Anwendung auf unterschiedlichen Verpackungsarten und unterstützen ein einheitliches Kennzeichnungssystem.

Die weiße Grafik erhöht die visuelle Deutlichkeit der Kennzeichnung und kann die schnelle Erkennung des Symbols unter Lager- und Transportbedingungen erleichtern. Diese Variante ist eine praktische Lösung für Unternehmen, die eine gut lesbare ADR-2.1-Kennzeichnung in einer bestimmten visuellen Ausführung benötigen.

Die Etiketten bestehen aus selbstklebendem Papier und lassen sich schnell ohne zusätzlichen Klebstoff, Klebeband oder Halterungen anbringen. Die selbstklebende Form eignet sich gut für die tägliche Lagerarbeit, Packstationen und die serienmäßige Vorbereitung größerer Sendungsmengen.

Der dauerhafte Acrylklebstoff bietet gute Haftung auf typischen Verpackungsoberflächen wie Karton, Papier, Pappe, Sammelverpackungen, Behältern und ausgewählten Kunststoffoberflächen. Gute Haftung hilft, das Risiko des Ablösens während Lagerung, Kommissionierung, Umschlag, Sortierung und Transport zu reduzieren.

Der Druck ist mit UV-Lack geschützt, der Grafik und Inhalt des Etiketts vor typischen Einflüssen der täglichen Logistikhandhabung schützt. Dadurch bleibt die Kennzeichnung während Verpackung, Lagerung und Transport lesbar und sauber.

Das Produkt wird auf einer Rolle mit 500 Etiketten geliefert. Diese Rollenwicklung erleichtert Lagerung, schnelles Abziehen und serienmäßige Anwendung. Die Rolle eignet sich für Lager, Versandabteilungen, Produktionsbetriebe, Logistikzentren und Unternehmen, die regelmäßig gefährliche Güter für den Transport vorbereiten.

Die wiederholbare Produktion unterstützt ein einheitliches Erscheinungsbild nachfolgender Etikettenchargen, ein stabiles Format, gut lesbaren Druck und eine saubere Verpackungskennzeichnung.

Die Herstellung der Etiketten erfolgt unter Einhaltung von Qualitäts- und Umweltmanagementstandards gemäß ISO 9001 und ISO 14001. Für den Anwender bedeutet dies stabile Produktqualität, wiederholbare Ausführung und Kennzeichnungen, die sich in regelmäßigen Lager-, Verpackungs- und Transportprozessen bewähren.

Technische Daten

  • Name: Selbstklebendes ADR 2.1 Etikett Entzündbare Gase, weiße Grafik
  • Kennzeichnungstyp: ADR-Gefahrzettel Klasse 2.1
  • Gefahrklasse: 2.1 — entzündbare Gase
  • Grafikvariante: weiße Grafik / weißer Text
  • Form: quadratisches ADR-Etikett
  • Etikettenformat: 100 × 100 mm
  • Material: selbstklebendes Papier
  • Klebstoff: dauerhafter Acrylklebstoff
  • Druckschutz: UV-Lack
  • Lieferform: Rolle
  • Rolleninhalt: 500 Etiketten pro Rolle
  • Verpackungsinhalt: 1 Rolle = 500 Etiketten
  • Verpackungsgewicht: 1 kg
  • Anwendung: Kennzeichnung von Verpackungen, Sendungen und Transporteinheiten mit gefährlichen Gütern der Klasse 2.1
  • Branchen: ADR-Transport, Logistik, Lager, Produktion, Export, Distribution, technische Gase, Chemie, E-Commerce, Unternehmen, die gefährliche Güter für den Transport vorbereiten

Zusätzliche Informationen

Gewicht1 kg

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